Therapiefehler: Wenn die ärztliche Behandlung nicht dem Standard entspricht

Jährlich werden in Deutschland Millionen Therapien durchgeführt. Dabei kommt es immer wieder zu Therapiefehlern, die schwerwiegende Folgen für Patienten haben können. Im Medizinrecht spielen diese Fälle eine wichtige Rolle. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Betroffene ihre Rechte nicht kennen oder scheuen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Haben Sie einen Verdacht auf einen Therapiefehler?
Wir helfen Ihnen weiter!

Was ist ein Therapiefehler ?

Ein Therapiefehler liegt vor, wenn:

1. Der Arzt sich für eine falsche oder unangebrachte Therapie entscheidet
2. Eine ungeeignete Therapie angewendet und fortgeführt wird
3. Im Laufe der Therapie Fehler passieren

Ärztliche Therapiefreiheit und ihre Grenzen

Grundsätzlich genießen Ärzte eine umfassende Therapiefreiheit. Sie sind nicht verpflichtet, stets den sichersten therapeutischen Weg zu wählen. Allerdings muss ein höheres Risiko durch eine günstigere Heilungsprognose gerechtfertigt sein. Ist dies nicht der Fall, sollte prinzipiell die sicherste Methode gewählt werden.

Aufklärungspflicht des Arztes

Je ungewöhnlicher oder risikoreicher die geplante Therapie ist, desto sorgfältiger und umfassender muss die Aufklärung erfolgen. Vor jeder Behandlung muss der Patient umfassend aufgeklärt werden. Dies beinhaltet insbesondere:

Informationen über die geplante Therapie

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen

Alternative Behandlungsmöglichkeiten

Arten von TherapiefehlernEin Therapiefehler kann vorliegen, wenn:

Die gewählte Therapie nicht dem medizinischen Standard entspricht

Bekannte Kontraindikationen missachtet werden

Notwendige Kontrolluntersuchungen unterlassen werden

Die Dosierung von Medikamenten fehlerhaft ist

Bedeutung und Rechtliche Konsequenzen

Therapiefehler können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Mögliche Folgen sind:

  • Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Unnötige Schmerzen und Leiden
  • Bleibende körperliche oder psychische Beeinträchtigungen
  • In schweren Fällen sogar Lebensgefahr


  • Ihre Rechte als Patient

    Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Therapiefehler vorliegt, haben Sie das Recht:
    1. Auf Einsicht in Ihre Patientenakte
    2. Auf eine ärztliche Zweitmeinung
    3. Auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei nachgewiesenem Fehler

    Handlungsempfehlung für Betroffene

    Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Therapiefehler vorliegt, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

    1. Dokumentieren Sie Ihre Symptome und den Behandlungsverlauf sorgfältig.
    2. Sprechen Sie Ihre Bedenken bezüglich der Therapie offen an.
    3. Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte.
    4. Holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.

    Kontaktieren Sie uns für eine Beratung

    Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht verstehen wir die Komplexität von Therapiefehler-Fällen. Wir wissen, wie belastend eine fehlerhafte Behandlung für Sie und Ihre Angehörigen sein kann. Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Therapiefehler vorliegt und dies zu gesundheitlichen Schäden geführt hat, stehen wir Ihnen zur Seite.

    Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall sorgfältig und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
    Sind Sie Opfer eines Therapiefehlers?

    Sind Sie Opfer eines Therapiefehlers?

    KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG EINHOLEN

    MAHR & HANNENRechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
    Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf