Befunderhebungsfehler: Wenn Ärzte entscheidende Untersuchungen versäumen

Millionen medizinische Befunde werden jährlich in Deutschland erhoben. Dabei kommt es immer wieder zu Befunderhebungsfehlern, die im Medizinrecht eine wichtige Rolle spielen. Diese können schwerwiegende Folgen für die Patienten haben, da sie oft zu Fehldiagnosen führen. Experten schätzen die Dunkelziffer als sehr hoch ein, da viele Fälle unentdeckt bleiben.
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Was ist ein Befunderhebungsfehler?

Ein Befunderhebungsfehler tritt auf, wenn Ärzte bei Vorliegen bestimmter Symptome versäumen, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen, um einen Krankheitsverdacht zu überprüfen. Dies kann beispielsweise das Unterlassen einer Röntgenaufnahme, eines Bluttests oder einer MRT-Untersuchung sein. Dies kann schwerwiegende Folgen für Patienten haben und ist ein wichtiger Aspekt im Arzthaftungsrecht.

Arten von Befunderhebungsfehlern

1. Grober Befunderhebungsfehler: Liegt vor, wenn offensichtlich notwendige Befunde zur Abwehr schwerer Gesundheitsschäden nicht erhoben wurden. Dies führt grundsätzlich zur Beweislastumkehr.

2. Einfacher Befunderhebungsfehler: Kann ebenfalls zur Beweislastumkehr führen, wenn mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiger Befund zu erwarten gewesen wäre und dessen Nichterhebung oder Nichtbeachtung als grob fehlerhaft zu bewerten ist.

Abgrenzung zum Diagnosefehler

Wichtig ist die Unterscheidung zum Diagnosefehler: Während bei einem Befunderhebungsfehler notwendige Untersuchungen unterlassen werden, liegt ein Diagnosefehler vor, wenn vorhandene Befunde falsch interpretiert werden.

Bedeutung und Rechtliche Konsequenzen

Die Beweislastumkehr bei Befunderhebungsfehlern erleichtert es Patienten erheblich, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Arzt muss in solchen Fällen nachweisen, dass der Gesundheitsschaden auch bei korrekter Befunderhebung eingetreten wäre.

Für Patienten ist das Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers oft vorteilhaft, da es zu einer Beweislastumkehr führen kann. Das bedeutet, dass nicht der Patient, sondern der Arzt beweisen muss, dass kein Fehler vorlag oder dieser nicht ursächlich für den Schaden war.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Was können Sie als Patient tun?

1. Dokumentieren Sie Ihre Symptome und den Behandlungsverlauf sorgfältig.
2. Holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.
3. Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte.
4. Suchen Sie rechtlichen Beistand bei einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht verstehen wir die Komplexität von Befunderhebungsfehlern. Unsere Fachanwälte wissen, wie entscheidend eine gründliche und korrekte Befunderhebung für Ihre Diagnose und Behandlung ist. Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Befunderhebungsfehler vorliegt und dies zu gesundheitlichen oder emotionalen Schäden geführt hat, stehen wir Ihnen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall sorgfältig und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich potenzieller Schadensersatzansprüche. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Patient gewahrt werden und Sie die bestmögliche juristische Unterstützung erhalten. Ihr Wohlbefinden hat für uns oberste Priorität.

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