Hygienefehler im Krankenhaus und in der Arztpraxis: Ihre Rechte als Patient
Inhaltsverzeichnis Hygienefehler
Was ist ein Hygienefehler?
Arten von Hygienefehlern
1. Mangelhafte Desinfektion von Instrumenten oder Räumlichkeiten
2. Nichteinhaltung von Hygieneprotokollen bei medizinischen Eingriffen
3. Unzureichende Händehygiene des medizinischen Personals
4. Fehlerhafte Sterilisation von Medizinprodukten
Bedeutung und Rechtliche Konsequenzen
Es reicht aus, wenn der Patient Tatsachen vorträgt, die einen Hygienefehler vermuten lassen. Danach liegt es an der Behandlerseite (Arzt oder Krankenhaus) nachzuweisen, dass die geltenden Hygienestandards eingehalten wurden.
Beweislastumkehr bei „vollbeherrschbarem Risiko“
Besonders günstig für Patienten ist die Situation, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, das zum „vollbeherrschbaren Risikobereich“ der Behandlerseite gehört. In solchen Fällen kommt es zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Das bedeutet, dass der Arzt oder das Krankenhaus beweisen muss, dass kein Hygienefehler vorlag oder dieser nicht ursächlich für den Schaden war.
Handlungsempfehlung für Betroffene
1. Dokumentieren Sie Ihre Symptome und den Behandlungsverlauf sorgfältig.
2. Sprechen Sie Ihre Bedenken bezüglich der Hygiene offen an.
3. Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte.
4. Holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche und setzen uns dafür ein, dass Ihre Patientenrechte respektiert werden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Ihre Gesundheit und Ihr Recht auf eine sichere medizinische Versorgung sind uns ein wichtiges Anliegen.