Hygienefehler im Krankenhaus und in der Arztpraxis: Ihre Rechte als Patient

In medizinischen Einrichtungen ist Hygiene von höchster Bedeutung. Dennoch kommt es jährlich zu zahlreichen Infektionen aufgrund von Hygienefehlern. Im Medizinrecht sind diese Fälle besonders komplex. Sie können für Patienten schwerwiegende Folgen haben und den Heilungsprozess erheblich verzögern. Experten vermuten eine hohe Dunkelziffer, da viele Fälle unentdeckt bleiben.
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Was ist ein Hygienefehler?

Ein Hygienefehler liegt vor, wenn die geltenden Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden und dadurch der erforderliche hygienische Standard unterschritten wird.

Arten von Hygienefehlern

Dies kann verschiedene Formen annehmen:

1. Mangelhafte Desinfektion von Instrumenten oder Räumlichkeiten
2. Nichteinhaltung von Hygieneprotokollen bei medizinischen Eingriffen
3. Unzureichende Händehygiene des medizinischen Personals
4. Fehlerhafte Sterilisation von Medizinprodukten

Bedeutung und Rechtliche Konsequenzen

Grundsätzlich muss der Patient einen Hygienefehler darlegen und beweisen. Dies ist oft schwierig, da Patienten in der Regel keinen Einblick in die internen Abläufe einer medizinischen Einrichtung haben. Um hier eine „Waffengleichheit“ herzustellen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung getroffen:

Es reicht aus, wenn der Patient Tatsachen vorträgt, die einen Hygienefehler vermuten lassen. Danach liegt es an der Behandlerseite (Arzt oder Krankenhaus) nachzuweisen, dass die geltenden Hygienestandards eingehalten wurden.

Beweislastumkehr bei „vollbeherrschbarem Risiko“
Besonders günstig für Patienten ist die Situation, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, das zum „vollbeherrschbaren Risikobereich“ der Behandlerseite gehört. In solchen Fällen kommt es zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Das bedeutet, dass der Arzt oder das Krankenhaus beweisen muss, dass kein Hygienefehler vorlag oder dieser nicht ursächlich für den Schaden war.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Hygienefehler vorliegt, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

1. Dokumentieren Sie Ihre Symptome und den Behandlungsverlauf sorgfältig.
2. Sprechen Sie Ihre Bedenken bezüglich der Hygiene offen an.
3. Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte.
4. Holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung

In unserer Kanzlei für Medizinrecht legen wir großen Wert auf die Einhaltung von Hygienestandards. Unsere Fachanwälte verstehen, wie wichtig eine einwandfreie Hygiene für Ihre Sicherheit und Gesundheit ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Hygienefehler zu gesundheitlichen Schäden geführt haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Fall gründlich und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Optionen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche und setzen uns dafür ein, dass Ihre Patientenrechte respektiert werden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Ihre Gesundheit und Ihr Recht auf eine sichere medizinische Versorgung sind uns ein wichtiges Anliegen.

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